Wenn der Verkauf von Kryptowährung zur Straftat wird: Wie Schweizer Staatsanwaltschaften die Falschen bestrafen
- Published Date: 17 Feb, 2026
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Der Ausgangspunkt: Ein Routinehandel, eine außergewöhnliche Anschuldigung
Nun stellen Sie sich vor, Sie werden verhaftet, in Untersuchungshaft genommen, wegen Betrugs angeklagt, als Geldwäscher bezeichnet und von jeder Bank des Landes die Konten gekündigt. Ihr Unternehmen bricht zusammen. Ihr Ruf ist zerstört. Dies ist kein Gedankenspiel. Genau das widerfuhr einem Schweizer Unternehmer, dessen einzige Beteiligung darin bestand, Tether (USDT), einen weit verbreiteten Stablecoin, auf dem Binance-Peer-to-Peer-Marktplatz zu verkaufen.
Wie Peer-to-Peer-Kryptohandel tatsächlich funktioniert
Ein Verkäufer hinterlegt seine eigene Kryptowährung im Escrow-System der Plattform und stellt ein Verkaufsangebot zu einem festen Wechselkurs ein. Ein Käufer, der zuvor eine vollständige Identitätsprüfung (Know-Your-Customer bzw. KYC) durchlaufen haben muss, gibt eine Bestellung auf. Die Plattform sperrt die Kryptowährung des Verkäufers im Escrow. Der Käufer überweist Fiatgeld (z. B. Schweizer Franken) auf das Bankkonto des Verkäufers. Sobald der Verkäufer den Geldeingang bestätigt, gibt die Plattform die Kryptowährung an das Wallet des Käufers frei.
Entscheidend ist: Verkäufer und Käufer kommunizieren ausschließlich über den Handel selbst hinaus nicht miteinander. Der Verkäufer kann nicht wissen, woher das Geld des Käufers ursprünglich stammt. Der Verkäufer hat keinerlei Kontrolle darüber, was der Käufer anschließend mit der erworbenen Kryptowährung macht. Das Escrow-System dient genau dazu, die Erfüllung der Verpflichtungen beider Seiten sicherzustellen, und Betrug zu verhindern.
Was die Staatsanwaltschaften tatsächlich getan haben
Dennoch haben Staatsanwaltschaften in zwei verschiedenen Schweizer Kantonen beschlossen, den Verkäufer anzuklagen: die eine wegen Betrugs (Art. 146 StGB), die andere wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB). Die Begründung scheint in beiden Fällen identisch: Auf dem Bankkonto des Verkäufers landete Geld, das sich zu einem Betrugsopfer zurückverfolgen ließ. Deshalb, so die Logik der Staatsanwaltschaften, müsse der Verkäufer Teil des Betrugsschemas sein.
Diese Logik ist nicht nur fehlerhaft, sie ist gefährlich.
Warum diese Logik nach Schweizer Recht scheitert
Das Schweizer Strafrecht beruht auf einem Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld. Sowohl Betrug als auch Geldwäscherei setzen Vorsatz voraus. Betrug nach Art. 146 StGB erfordert, dass der Täter jemanden arglistig irreführt oder in einem Irrtum arglistig bestärkt, um sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern. Geldwäscherei nach Art. 305bis StGB setzt voraus, dass der Täter weiß oder annehmen muss, dass die Vermögenswerte aus einem Verbrechen (oder qualifizierten Steuervergehen) stammen, und eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung zu vereiteln.
Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte niemals mit dem Betrugsopfer kommuniziert. Er hat keine falschen Angaben gemacht. Er hat nicht versucht, die Herkunft von Geldern zu verschleiern, das Geld traf offen auf seinem Bankkonto von einem KYC-verifizierten Binance-Käufer ein. Er hat seine eigenen digitalen Vermögenswerte in einem normalen Handelsgeschäft verkauft. Es gibt weder Täuschung noch Verschleierung noch Vorsatz.
Die Staatsanwaltschaften scheinen einen klassischen Ermittlungsfehler begangen zu haben: Sie sind dem Geld gefolgt, ohne den Markt zu verstehen. Im traditionellen Bankwesen deutet eine direkte Überweisung von Person A an Person B auf eine Beziehung hin. Auf P2P-Kryptomärkten jedoch können Verkäufer und derjenige, dessen Geld letztlich den Kauf finanziert, völlig beziehungslos sein. Die Escrow-Plattform steht dazwischen, und der Verkäufer hat keinerlei Einblick in die Mittelherkunft des Käufers.
Die menschlichen Kosten des Fehlers
All dies geschah, bevor ein Gericht den Fall überhaupt verhandelt hatte. Alles wurde allein durch die Anklage der Staatsanwaltschaft ausgelöst, nicht durch eine Verurteilung. In einem System, das die Unschuldsvermutung kennt, war der Schaden bereits mit der Erhebung der Vorwürfe angerichtet.
Der Beschuldigte hat sich proaktiv an die Behörden gewandt und angeboten, in die Schweiz zu reisen, Unterlagen vorzulegen und jede Transaktion zu erläutern. Seine schriftlichen Eingaben, im April 2025, August 2025 und November 2025, erklärten den Binance-P2P-Mechanismus detailliert. Trotzdem wurde das Verfahren fortgesetzt.
Die größere Frage: Wer schützt die Unschuldigen?
Nach dieser Logik könnte eine Supermarktkassiererin, die Bargeld aus gestohlenem Geld annimmt, wegen Hehlerei angeklagt werden. Ein Vermieter, dessen Mieter die Miete aus veruntreuten Geldern zahlt, wegen Geldwäscherei. Die Absurdität dieses Maßstabs zeigt seine Ungerechtigkeit.
Das Schweizer Recht sieht für zu Unrecht Verfolgte Abhilfe vor. Artikel 429 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) gewährt einer freigesprochenen Person Anspruch auf Entschädigung für Vermögensschäden, Verfahrenskosten und immaterielle Nachteile. Doch eine Entschädigung nach Jahren des Schadens kann weder Karriere noch Unternehmen noch Ruf wiederherstellen. Die eigentliche Frage lautet: Warum wurde das Verfahren überhaupt eingeleitet?
Was sich ändern muss Dieser Fall verdeutlicht drei dringende Handlungsbedarfe im Umgang der Schweiz mit digitaler Finanzwelt und Strafjustiz:
Erstens: Ausbildung der Staatsanwaltschaften. Wer Fälle mit Kryptowährungen bearbeitet, muss verstehen, wie P2P-Plattformen, Escrow-Systeme und Blockchain-Transaktionen tatsächlich funktionieren. Dem Geld zu folgen, ohne die Marktplatzarchitektur zu kennen, führt zu Fehlverurteilungen.
Zweitens: Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung. Einen Marktplatz-Verkäufer zu verhaften und anzuklagen, bevor irgendein Beweis für Vorsatz oder Mittäterschaft vorliegt, verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Konten dürfen nicht allein aufgrund von Geldflussanalysen gesperrt und Existenzen zerstört werden.
Drittens: Wirksame Verantwortlichkeit bei Fehlverfolgung. Wenn Staatsanwaltschaften durch unbegründete Vorwürfe die Lebensgrundlage eines Menschen zerstören, muss das Rechtssystem nicht nur Entschädigung, sondern auch Mechanismen zur Vermeidung von Wiederholungen bieten. Ein Freispruch Jahre später stellt das Verlorene nicht wieder her.
Ein abschließender Gedanke
Der beschriebene Fall beruht auf tatsächlichen Verfahren in mehreren Schweizer Kantonen. Namen und identifizierende Details wurden zurückgehalten, um laufende Strafverfahren zu schützen. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und nutzt alle ihm nach Schweizer Recht zustehenden Rechtsbehelfe.
Zum Thema: Dieser Artikel beleuchtet die Schnittstelle von Kryptoregulierung und Strafverfolgung in der Schweiz und zeigt die Risiken für P2P-Verkäufer auf, wenn Ermittlungsbehörden die Funktionsweise digitaler Marktplätze nicht verstehen.

